Verordnung

Sie benötigen von Ihrem Hausarzt oder Facharzt eine Überweisung. Die Behandlungen finden auf Verordnung ein- bis zweimal wöchentlich statt und werden von der Grund-, IV und Unfallversicherung übernommen. Eine Verordnung beinhaltet 9 Sitzungen.

Bitte bringen Sie zum Erstkontakt Ihren Versicherungsausweis (gegebenenfalls auch Unfallschein mit der Schadennummer) und die vollständig ausgefüllte ärztliche Verordnung mit.

Selbstverständlich dürfen Sie die Konsultation auch selbst bezahlen. In diesem Fall benötigen Sie keine Verordnung und demzufolge keine ärztliche Zuweisung.

PDFVerordnung für Ergotherapie

Therapieverlauf

Beim Erstkontakt findet eine differenzierte ergotherapeutische Befunderhebung statt. Gleichzeitig erfassen wir Ihre aktuelle Lebenssituation, Ihre Ressourcen, sowie Ihre persönlichen Wünsche.

Gemeinsam werden wir im Anschluss:

  • individuelle, alltagsrelevante Ziele definieren
  • Alltagsaktivitäten und deren Handlungsabläufe üben
  • Lösungsstrategien entwickeln, die eine selbstständige Alltagsbewältigung ermöglichen
  • Funktionen und Fertigkeiten trainieren
  • eine bestmögliche Handlungs- und Leistungsfähigkeit erarbeiten

Die angewendeten Mittel und Methoden werden auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt und die formulierten Ziele im Verlauf immer wieder überprüft und bei Bedarf angepasst.

Das Wahrnehmen von regelmässigen Terminen ist für die Kontinuität der Behandlung grundlegend. Aus diesem Grund bitte ich Sie Termine, die nicht wahrgenommen werden können bis spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Sie ersparen sich somit die private Verrechnung der reservierten Leistung.